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Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht). Vom Arbeitsrecht ist nahezu jeder Bürger betroffen, sei es als Arbeitgeber, sei es als Arbeitnehmer. Der Arbeitsplatz ist für die ganz überwiegende Mehrheit die existenzielle Lebensgrundlage. Deshalb ist es besonders wichtig, sich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts von einem kompetenten Fachanwalt beraten zu lassen. Unsere Tätigkeit in diesem Bereich umfasst insbesondere:

* Kündigungsschutz
* Kündigungsfristen
* Lohnzahlung
* Prüfung der Rechtmäßigkeit von Abmahnungen
* Abfindung
* Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle
* Urlaubsabgeltungsansprüche
* Feststellung der Zulässigkeit von Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Unsere Leistung

Regelmässige Fortbildungen und die langjährige Beratung und Vertretungvon Arbeitnehmern und Arbeitgebern in allen Fragen des Arbeitsrechtes machen Rechtsanwalt Zimmermann zu Ihrem Ansprechpartner, dem Sie vertrauensvoll die Lösung Ihres Problemes überantworten können.