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Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Die wesentlichen Bestimmungen des Familienrechts befassen sich mit den Folgen einer gescheiterten Ehe. Ehen werden bekanntlich im Himmel geschlossen und auf Erden geschieden. Da die Scheidung häufig weit in die Zukunft reichende Folgen hat, sollten Sie besonderen Wert auf eine gute Beratung legen. Nutzen Sie unsere Kompetenz bei:

* Ehescheidungen
* der Regelung des Unterhalts vor und nach einer Scheidung
* den Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht
* den Fragen der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung
* der Regelung des Versorgungsausgleichs
* der inhaltlichen Gestaltung von Eheverträgen
* der inhaltlichen Gestaltung von Trennungsvereinbarungen
* den Fragen zu steuerrechtlichen Folgen bei einer Trennung/Scheidung unter Federführung Ihres steuerlichen Beraters

Unsere Leistung

Rechtsanwalt Zimmermann hat sich im Rahmen des Familienrechts die die kompetente aussergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Mandanteninteressen auf die Fahne geschrieben. Er vertritt Sie als langjähriger Fachanwalt für Familienrecht erfolgreich vor Gerichten und Behörden und kann auf ein in langjähriger Tätigkeit erworbenes Netzwerk von Fachleuten und auf gute Kontakte zurückgreifen.
Ihr Interesse an einer möglichst kurzfristigen, kostengünstigen und reibungsfreien Lösung Ihres familienrechtlichen Problemes steht selbstverständlich im Mittelpunkt aller Bemühungen.

Rechtsanwalt Zimmermann ist langjähriges Mitglied in der "Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein DAV".

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV