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Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Da wir Menschen sterblich sind, werden wir alle irgendwann in die Verlegenheit kommen, etwas zu erben oder zu vererben. Mancher Erbfall hat dabei mehr Ärger als Freude gebracht, weil bei der Abfassung des Testaments die anwaltliche Beratung fehlte oder weil schlichtweg versäumt wurde, Regelungen für den Todesfall zu treffen. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

* die inhaltliche Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
* die Beratung bei Pflichtteilsansprüchen und -lasten
* die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
* den Schutz des Erben bei überschuldetem Nachlass

Unsere Leistung

Als Mitglied der Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. ist Rechtsanwalt Zimmermann Ihr fachkundiger Berater bei allen erbrechtlichen Fragestellungen. Er verfügt über lange Zeit gewachsene Beziehungen zu externen Beratern und Notaren und Steuerberatern, die - wenn notwendig- in die Lösung Ihrer erbrechtlichen Probleme mit eingebunden werden können.